Versorgungsleistungen
Verrentungssystem
Alle Einzahlungen (Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen) werden in Anwartschaften umgerechnet. Hierzu dient die Verrentungstabelle, die jeweils auf den Geburtsjahrgang abstellt. Die eingegangenen Zahlungen innerhalb eines Kalenderjahres werden mit dem für dieses Kalenderjahr maßgeblichen Verrentungsprotzentsatz bewertet und ergeben so einen „Rentenbaustein“. Die gesamte Anwartschaft ist die Summe der während der Mitgliedschaftszeit erworbenen Rentenbausteine.
Der maßgebliche Verrentungssatz ist abhängig vom Alter im Jahr der Beitragszahlung. Dieses ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einzahlungsjahr und dem Geburtsjahr, unabhängig davon, an welchem Tag im Jahr der tatsächliche Geburtstag ist
(Beispiel: Geburtstag=10.05.1965; Tag der eingegangenen Einzahlung=01.04.2010;
Alter im Jahr der Beitragszahlung=45. Die im Jahr 2010 eingegangenen Einzahlungen werden mit dem %-Satz bei Alter 45 bewertet.)
Verrentungstabelle nach Geburtsjahrgängen:
Geburtsjahrgänge 1945 bis 1963
(die Tabellen enthalten die ab 2010 relevanten Verrentungssätze)
Geburtsjahrgänge ab 1964
Versorgungsleistungen im Alter
- Altersruhegeld
(Anspruch ohne Abschlag ab Vollendung der Regelaltersgrenze)
| Jahrgänge |
Anspruch |
| bis einschließlich 1946 |
ab Vollendung des 65. Lebensjahres |
| zwischen 1947 - 1963 |
geburtsjahrabhängige Anhebung vom 65. auf das 67. Lebensjahr |
| ab 1964 |
ab Vollendung des 67. Lebensjahres |
- vorgezogenes Altersruhegeld
(Anspruch mit versicherungsmathematischen Abschlägen vor Vollendung der Regelaltersgrenze)
| Jahrgänge |
Anspruch |
| bis einschließlich 1954 |
ab Vollendung des 60. Lebensjahres |
| zwischen 1955 - 1961 |
geburtsjahrabhängige Anhebung vom 60. auf das 62. Lebensjahr |
ab 1962 oder Beginn der Mitgliedschaft ab 01.01.2012 |
ab Vollendung des 62. Lebensjahres |
Je früher das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird, desto höher ist der versicherungsmathematische Abschlag. Dieser ergibt sich aus der Summe der einzelnen monatlichen Abschläge der nachfolgenden Tabelle für jeden vorgezogenen Monat gegenüber dem Bezug ab der Regelaltersgrenze.
Beispiel:
Wird das vorgezogene Altersruhegeld mit Vollendung des 60. Lebensjahres von einem Mitglied, das im Januar 1950 geboren wurde, beantragt (Regelaltersgrenze = 65 Jahre + 4 Monate), so ergibt sich ein Abschlag von 25,56 % (=4*0,51 + 12*0,46 + 12*0,42 + 12*0,39 + 12*0,36 + 12*0,33).
Sowohl bei der Inanspruchnahme des Altersruhegeldes als auch bei der Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes muss die berufliche Tätigkeit nicht eingestellt werden. Die erzielten Einkünfte werden den Versorgungsleistungen nicht angerechnet (keine Hinzuverdienstgrenze).
Versorgungsleistungen bei Berufsunfähigkeit
- Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit im Architektenberuf, wenn diese vor dem Zeitpunkt eintritt, zu dem erstmals das vorgezogene Altersruhegeld bezogen werden kann.
Versorgungsleistungen an Hinterbliebene
- Witwen-/Witwergeld (60 % der Mitgliedsrente),
- Halbwaisengeld (20 % der Mitgliedsrente je minderjährige Halbwaise),
- Vollwaisengeld (33,3 % der Mitgliedsrente je minderjährige Vollwaise),
- Abfindung bei Wiederverheiratung.
Freiwillige Leistungen
- Verlängerung des Kindergeldes/Waisengeldes über das 18. Lebensjahr hinaus,
- Unterhaltsleistungen in Sonderfällen an Witwen bzw. Witwer,
- Rehabilitationszuschüsse.
Rentenleistungen/Dynamisierung
Die Versorgungsleistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt. Eine Kapitalisierung erfolgt nicht.
Soweit Zinsüberschüsse zur Verfügung stehen, werden die erworbenen Anwartschaften und die Versorgungsleistungen angepasst (dynamisiert); hierüber entscheidet der Landesausschuss nach Maßgabe der Satzung.

© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 02.03.2010
|