Selbstverwaltung

Satzungsautonomie
Die Bayerische Architektenversorgung regelt ihre Angelegenheit in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht.

Organe
Organe des Versorgungswerks sind der Landesausschuss und die Bayerische Versorgungskammer. Der Landesausschuss ist als Selbstverwaltungsorgan ausschließlich mit Mitgliedern des Versorgungswerks besetzt.
Die Bayerische Versorgungskammer ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird.
Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat, bestehend aus 17 Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit. Der Landesausschuss der Bayerischen Architektenversorgung benennt einen Vertreter.

Aufgaben und Zusammensetzung des Landesausschusses
Er beschließt über

  • die Richtlinien der Versorgungspolitik,
  • die Satzung und deren Änderung,
  • den Lagebericht und den Jahresabschluss sowie die Entlastung der Geschäftsführung,
  • den Anschluss von Mitgliedern außerhalb Bayerns an die Versorgungsanstalt
  • die Anpassung von Versorgungsanrechten.

Ferner ist der Landesausschuss zuständig für Richtlinien z.B. über Zuschüsse zu Rehabilitationskosten.
Auch bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung können an die Zustimmung des Landesausschusses gebunden werden.
Der Landesausschuss überwacht zudem die Geschäftsführung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.

In der Amtsperiode 2008/2011 gehören folgende 24 Mitglieder dem Landesausschuss an:

  • Bayern:
    Manfred Breiteneder, Andreas Eirich, Thomas Felkner, Robert Fischer, Gerhard Hajek, Werner Heil, Georg Redelbach, Paul Schäfer, Ursula Schwertl, Hans Karl Stiglocher, Anna Maria Stubenrauch, Gisela Vorderbrügge, Hans Wiedeburg, Robert Winzinger, Christoph Zobel.
  • Niedersachsen:
    Peter Gödert, Lothar Henze, Christiane Kraatz, Helge Kropik, Thomas Pöhlmann, Hartmut Rüdiger.
  • Rheinland-Pfalz:
    Frank Böhme, Hermann-Josef Ehrenberg, Stefan Musil.

Verwaltungsausschuss:
Der Landesausschuss wählt aus seiner Mitte die 7 Vertreter des Verwaltungsausschusses, der die Entscheidungen des Landesausschusses vorberät und Beschlussempfehlungen aussprechen kann. Der Landesausschuss kann dem Verwaltungsausschuss auch Aufgaben zur Wahrnehmung oder Entscheidung übertragen.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 11.04.2008