Übersicht

Aufgabe
Die Bayerische Architektenversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder.

Zuständigkeitsgebiet
Zuständig ist das Versorgungswerk für Bayern und aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen auch für die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Mitgliederkreis
Mitglieder sind obligatorisch die Mitglieder der Architektenkammer der genannten Bundesländer, also Architektinnen und Architekten ebenso wie Innen- und Landschaftsarchitekten/innen und - soweit Kammermitglieder - die Stadtplaner/innen.

Ferner sind obligatorische Mitglieder die angehenden Kammermitglieder (sog. Absolventen) während der berufsrechtlich vorgeschriebenen Praktikumsphase zwischen Hochschulexamen und Eintragung in die Architektenliste.

Versorgungsleistungen
Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen

  • als Altersruhegeld, auch in Form von vorgezogenem Altersruhegeld (mit versicherungsmathematischen Abschlägen),
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit im Architektenberuf vor vollendetem 60. Lebensjahr,
  • Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen-/Witwergeld und Halb- bzw. Vollwaisengeld.

Organisation
Die Bayerische Architektenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (sowie den Staatsverträgen) und der Satzung des Versorgungswerks. Die Satzung wird vom Landesausschuss beschlossen. Er ist das mit 24 Mitgliedern des Versorgungswerks besetzte Selbstverwaltungsorgan.

Die Verwaltung und Geschäftsführung erfolgt durch die Bayerische Versorgungskammer.

Aufsicht
Das Versorgungswerk unterliegt der Rechts- und der Versicherungsaufsicht.

Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall die Bayerische Architektenversorgung unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.



© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 20.04.2010