Übersicht
Aufgabe
Die Bayerische Architektenversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder.
Zuständigkeitsgebiet
Zuständig ist das Versorgungswerk für Bayern und aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen auch für die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.
Mitgliederkreis
Mitglieder sind obligatorisch die Mitglieder der Architektenkammer
der genannten Bundesländer, also Architektinnen und Architekten ebenso
wie Innen- und Landschaftsarchitekten/innen und - soweit Kammermitglieder
- die Stadtplaner/innen.
Ferner sind obligatorische
Mitglieder die angehenden Kammermitglieder (sog. Absolventen) während
der berufsrechtlich vorgeschriebenen Praktikumsphase zwischen Hochschulexamen
und Eintragung in die Architektenliste.
Versorgungsleistungen
Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich
genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen
- als Altersruhegeld, auch in Form von vorgezogenem Altersruhegeld (mit versicherungsmathematischen Abschlägen),
- Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit im Architektenberuf vor vollendetem 60. Lebensjahr,
- Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen-/Witwergeld und Halb- bzw. Vollwaisengeld.
Organisation
Die Bayerische Architektenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen
Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz
über das öffentliche Versorgungswesen (sowie den Staatsverträgen)
und der Satzung des Versorgungswerks.
Die Satzung wird vom Landesausschuss
beschlossen. Er ist das mit 24 Mitgliedern des Versorgungswerks besetzte
Selbstverwaltungsorgan.
Die Verwaltung und
Geschäftsführung erfolgt durch die Bayerische
Versorgungskammer.
Aufsicht
Das Versorgungswerk unterliegt der Rechts- und der Versicherungsaufsicht.
Sollte Ihnen das
nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen
für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall die Bayerische Architektenversorgung
unter den in Kontakt aufgeführten Adressen
und Nummern gerne zur Verfügung.

© 1999 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 20.04.2010
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