Für Eheversorgungsausgleichsberechtigte

Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Eheversorgungsausgleichsberechtigten (= Berechtigten, die aufgrund eines  Eheversorgungsausgleichs  Anrechte im Versorgungswerk erworben haben) folgende Versorgungsleistungen:

 

Folgende Leistungen sind für Eheversorgungsausgleichsberechtigte ausgeschlossen:

Zum Ausgleich für die Beschränkung der Leistung (kein Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit) erhöht sich das Altersruhegeld. Dies wird nicht gewährt, wenn die Ausgleichsberechtigte oder der Ausgleichsberechtigte zum Ende der Ehezeit den Zeitpunkt, zu dem erstmals vorgezogenes Altersruhegeld bezogen werden kann, bereits erreicht hat.

Sollten Sie als Eheversorgungsausgleichsberechtigte oder Eheversorgungsausgleichsberechtigter Fragen zum Versorgungsausgleich oder zu den Versorgungsleistungen (z.B. zum Beginn oder der Höhe des vorgezogenen Altersruhegelds bzw. Altersruhegelds) haben, dann kontaktieren Sie uns einfach. Gerne können Sie auch eine Anfrage über unser Kontaktformular stellen.