Im Überblick

Bayerische Architektenversorgung im Überblick

Aufgabe und Versorgungsleistungen

Die Architektenversorgung hat die Aufgabe die Mitglieder im Fall der Berufsunfähigkeit und im Alter sowie bei Tod des Mitglieds dessen Hinterbliebene zu versorgen.

Das Versorgungswerk gewährt dabei die Pflichtleistungen  

sowie für die HInterbliebenen der verstorbenen Mitglieder ein 

Zuständigkeitsgebiet und Mitglieder

Zuständig ist das Versorgungswerk für das Bundesland Bayern und aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen auch für die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Pflichtmitglieder der Architektenversorgung sind die Mitglieder und Juniormitglieder der Architektenkammern der Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Ferner gehören die angehenden Kammermitglieder (sog. Absolventen) während der berufsrechtlich vorgeschriebenen Praktikumsphase nach dem Hochschulexamen und vor der Zugehörigkeit in der Architektenkammer dem Versorgungswerk als Mitglieder an.

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