Aktuelles

2024

Update zur eingereichten Klage eines Clubbetreibers („Core Club“) gegen den Immobilienentwickler Michael Shvo, gegen und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer.

Die Infothek der Bayerischen Architektenversorgung ist ab sofort online.

In der aktuellen Berichterstattung werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage des Core Clubs gegen Michael Shvo, diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer Vorwürfe erhoben.

***Update*** Am 18.03.2024 stimmten die Gläubiger von Signa-Gesellschaften Sanierungsplänen zu, wodurch gerichtliche Insolvenzverfahren abgewendet wurden.

Seit 2005 unterliegen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten der nachgelagerten Besteuerung. Diese wurde schrittweise eingeführt und die Übergangsregelung sollte bis 2040 enden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Zeitraum nun bis ins Jahr 2058 verlängert.

Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um einen Prozentpunkt. Für Renten, die im laufenden Jahr beginnen, ergibt sich dadurch ein Besteuerungsanteil von 83 % statt 84 %. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie einst vorgesehen 100 %, sondern lediglich 91 %. Die verlängerte Übergangszeit bedeutet für künftige Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger letztlich eine Steuerentlastung. Die Auswirkungen sind abhängig vom individuellen Einkommen und dem Jahr des Rentenbeginns. 

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Unter Finanzexperten wird allerdings weiterhin bezweifelt, dass die gesetzliche Änderung ausreicht, um eine mögliche Doppelbesteuerung vollständig zu vermeiden.

In unserem Wichtigen Rundschreiben 2024 informieren wir Sie u.a. über die neuen Beitragswerte für das Jahr 2024, das Verfahren zur Beitragsfestsetzung und Beitragszahlung, sowie über die Beschlüsse des Landesausschusses

2023

Zum 1. Januar 2024 wird die Juniormitgliedschaft in Bayern eingeführt.

Erhöhung der Anwartschaften und Renten zum 01. Januar 2024

Die Sitzung des Landesausschusses für das Geschäftsjahr 2023 fand am 24. Oktober in
München statt.

1. Geschäftsergebnis 2022

Die Geschäftsführung gab einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung des Versorgungswerks und ging auf die wesentlichen Kennzahlen des Geschäftsjahres 2022 ein. Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte Testat der  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

  2022 2021 Veränderungen
Anwartschaftsberechtigte 37.232 37.208 24
Aktive Mitglieder 31.969 32.073 -104
   davon Freischaffende 12.100 12.345 -245
   davon Angestellte 19.532 19.389 143
   davon Beamte/innen 263 267 -4
   davon Sonstige  74 72 2
Versorgungsempfänger/innen 11.247 10.679 568
  Mio. € Mio. € Mio. €
Beiträge (insgesamt) 309,3 303,9 5,4
Lfd. Versorgungsleistungen (insgesamt) 173,9 160,6 13,3
Kapitalanlagen (Buchwerte, insgesamt) 8.855,2 8.288,9 566,4
Nettoverzinsung 4,80 % 3,94 %  

Der Landesausschuss hat den Jahresabschluss gebilligt, sich dem Lagebericht der Geschäftsführung angeschlossen und ihr Entlastung erteilt. Der vollständige Geschäftsbericht 2022 steht Ihnen im Downloadcenter zur Verfügung.

2. Dynamisierungsbeschluss

In seiner diesjährigen Entscheidung zur Anpassung der Versorgungsanrechte nahm der Landesausschuss eine deutliche Dynamisierung der laufenden Versorgungsleistungen, aber auch der Anwartschaften der niedriger verzinsten Anwartschaftsverbände vor.


Die Dynamisierungssätze zum 1. Januar 2024:

Laufende Versorgungsleistungen („Renten“) + 3,0 %
Anwartschaften in Euro und Rentenpunkten aus Einzahlungen ab 2010 (mit Rechnungszins 2,25 %) + 1,75 %
Anwartschaften in Euro aus Einzahlungen von 2005 bis 2009 (mit Rechnungszins 3,25 %) + 0,75 %

Die Dynamisierung der Anwartschaften und Versorgungsleistungen fällt zum Jahreswechsel höher aus als in den Vorjahren, nicht zuletzt, weil im Rahmen eines soliden Kapitalanlageergebnisses zum Ende des Geschäftsjahres 2022 in größerem Umfang Ausschüttungen vorgenommen werden konnten. Den damit verbundenen, höheren finanziellen Spielraum konnte der Landesausschuss in Form von höheren Dynamisierungen an die Anwartschaftsberechtigten sowie Rentnerinnern und Rentner weitergeben.

Mit der Dynamisierungsentscheidung will der Landesausschuss zumindest teilweise den inflationsbedingten Auswirkungen auf die Kaufkraft entgegenwirken. Die vorläufige Inflationsrate gemäß Statistischem Bundesamt (Quelle: destatis, Pressemitteilung Nr. 421 vom 30. Oktober 2023) beträgt für den Oktober 2023 rd. 3,8 %; das ist der niedrigste Stand seit August 2021. Es zeigt sich, dass neben den teils sinkenden Rohstoffpreisen in den vergangenen Monaten auch die Maßnahmen der Notenbanken zur Bekämpfung der Inflation zunehmend Wirkung entfalten. Auch der Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte als einer der Frühindikatoren für die weitere Preisentwicklung sank im September 2023 um 14,7 % zum Vorjahresmonat deutlich (Quelle: destatis, Pressemitteilung Nr. 416 vom 20. Oktober 2023).

Bei der Dynamisierungsentscheidung berücksichtigte der Landesausschuss auch, dass den Anwartschaften beim Versorgungswerk schon im Zeitpunkt der Einzahlung eine bestimmte Verzinsung eingerechnet wird (sog. „Rechnungszins“). Die jährliche Dynamisierung stellt damit eine Erhöhung dieser bereits einkalkulierten Verzinsung dar. In die Erwägungen des Landesausschusses floss im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung auch das Interesse an einer robusten Reservesituation des Versorgungswerks ein, um auch auf künftige Herausforderungen reagieren zu können. Ein Teil der Überschüsse aus dem Jahresergebnis wurde daher u.a. zur Finanzierung der Rückstellung für Biometrie sowie der  Sicherheitsrücklage verwendet.

Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2022 erreichte 4,80 %. Im Rahmen der strategischen und taktischen Kapitalanlageplanung wird die Kapitalanlage nach Renditeund Risikogesichtspunkten optimiert, um auch künftige Dynamisierungen zu ermöglichen und von der aktuellen Zinswende an den Kapitalmärkten zu profitieren. Diese Anhebungen von Anwartschaften und Leistungen bleiben allerdings abhängig von der jeweiligen Ertragslage an den Kapitalmärkten.

3. Änderung der Satzung

Der Rentenbemessungsfaktor für das Jahr 2024 wurde vom Landesausschuss unverändert auf 1,0000 festgelegt. Damit entspricht bei Ruhegeldeinweisung im Jahr 2024 ein im Finanzierungssystem seit 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt weiterhin einer Anwartschaft in Höhe von einem Euro.

Der Landesausschuss hat zudem mit der Satzungsänderung die Einführung der Juniormitgliedschaft bei der Bayerischen Architektenkammer zum 1. Januar 2024 in der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung nachvollzogen. Daneben wurde die im Sozialgesetzbuch II erfolgte Zusammenführung des „Sozialgelds“ und des „Arbeitslosengelds II“ in das neu geschaffene „Bürgergeld“ begrifflich im Beitragsrecht der Satzung integriert.

4. Empfehlung zur Einführung des Aufschubs von Altersruhegeld

Der Landesausschuss befasste sich ferner mit der Fragestellung, ob künftig auf Antrag des Mitglieds der Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben werden kann. Durch den späteren Rentenbeginn und die damit verbundenen weiteren Einzahlungen können die persönliche Anwartschaft und auch die späteren Versorgungsleistungen erhöht werden. Die Geschäftsführung erhielt den Auftrag, für die Sitzung des Landesausschusses im Oktober 2024 eine Satzungsänderung zur Einführung des Aufschubs des Altersruhegelds vorzubereiten und die notwendigen EDV-technischen und versicherungsmathematischen Vorbereitungen für eine Umsetzung zum 1. Januar 2025 zu treffen.

5. Verabschiedung langjähriger Mitglieder des Landesausschusses

Anlässlich der letzten Sitzung in der Amtsperiode 2020 bis 2023 ehrten John Höpfner, Vorsitzender des Landesausschusses, und Axel Uttenreuther, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer, langjährige Mitglieder des Landesausschusses, die zum Ende der Amtsperiode aus dem Gremium ausscheiden. Für eine langjährige Mitgliedschaft erhalten zum Abschied den `Bayerischen Löwen`:

  • Brigitte Albert-Horn
  • Frank Böhme
  • Bianca Caspari
  • Ernst Wolfgang Eichler
  • Andreas Eirich
  • Robert Fischer
  • Helge Kropik
  • Georg Redelbach
  • Ursula Schwertl
  • Hans Wiedeburg.

Von links nach rechts:
Axel Uttenreuther (Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer), Helge Kropik (Mitglied im Landesausschuss und stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss), John Höpfner (Vorsitzender des Landesausschusses)

Von links nach rechts:
John Höpfner (Vorsitzender des Landesausschusses), Frank Böhme (Stellv. Vorsitzender des Landesausschusses), Axel Uttenreuther (Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer)

In seiner Laudatio dankte John Höpfner den ausscheidenden Mitgliedern für ihr teils jahrzehntelanges Engagement in den Gremien des Versorgungswerks, aber auch den übrigen Gremienmitgliedern und der Verwaltung für die Unterstützung sowie die erfolgreiche Zusammenarbeit und ließ einzelne Themen in der abgelaufenen Amtsperiode in der gemeinsamen Arbeit nochmals Revue passieren.


Ihre
Bayerische Architektenversorgung

Ulrich Böger, bisheriger stellvertretender Vorstandsvorsitzender sowie Vorstandsmitglied für das Ressort Berufsständisches Versorgungswesen und betriebliche Altersversorgung, tritt Ende September 2023 in den Ruhestand ein. Dr. Christian Ebersperger wird zum 1. Oktober 2023 sein Nachfolger als Vorstandsmitglied, zusätzlich zu seiner bisherigen Tätigkeit als Bereichsleiter von acht Versorgungseinrichtungen. Das Amt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender übernimmt Stefan Müller, der bereits seit 2020 Vorstandsmitglied für das Ressort Kommunales Versorgungswesen ist.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung.

Mit dem Rentenrechner können Sie eine unverbindliche Vorausberechnung für das vorgezogene Altersruhegeld und das Altersruhegeld zur Regelaltersgrenze erstellen. 

Aufgrund technischer Probleme konnte vorübergehend der Online-Rentenrechner der Bayerischen Architektenversorgung nicht zur Verfügung gestellt werden. Wir freuen uns, dass der Rentenrechner nun wieder uneingeschränkt zur Nutzung bereitsteht. 

Der Rentenrechner ermöglicht, einen Ruhegeldbeginn in der Zukunft zu bestimmen. Ein rückwirkender Beginn des vorgezogenen Altersruhegeldes kann nicht berechnet werden. 

Bitte beachten Sie:
Die Ergebnisse der Berechnung sind unverbindlich und Sie können aus dieser Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten.

Zum 01.09.2023 ist der geänderte Staatsvertrag zwischen Bayern u. Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung in Kraft getreten. 

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags wird mit Eintragung in die Liste der Juniormitglieder zugleich auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk begründet, so wie dies bereits bei den in der Architektenliste eingetragenen Mitgliedern der Architektenkammer der Fall ist. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den FAQ zu diesem Thema.

Darüber hinaus können Sie sich zur Juniormitgliedschaft bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz auch unmittelbar auf dort zur Verfügung gestellten Informationsseite zur Juniormitgliedschaft informieren.

Informationen zur Erhöhung des Beitragssatzes sowie zur Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern

Zum 1. Juni 2023 wird Axel Uttenreuther neuer Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer. Er ist Nachfolger von Daniel Just, der nach über 10 Jahren in diesem Amt Ende Mai 2023 in den Ruhestand geht.

In unserem Wichtigen Rundschreiben 2023 informieren wir Sie u.a. über die neuen Beitragswerte für das Jahr 2023, das Verfahren zur Beitragsfestsetzung und Beitragszahlung sowie über die Beschlüsse des Landesausschusses aus der Sitzung am 26. Oktober 2022.

2022

Informationen zur Energiepreispauschale

FAQs zur Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Die Rentenbezugsmitteilung 2021 wurde Mitte Februar an Sie versandt. Das Rentnerrundschreiben ist online für Sie abrufbar.

Detaillierte Infos zu dem neuen Layout der Jahresmitteilung der BArchV

2021

Erhöhung des Beitragszuschlags für kinderlose Versicherte in der gesetzl. Rentenversicherung
01.12.2021
Erhöhung der Anwartschaften und Renten zum 1. Januar 2022
FAQs zur Juniormitgliedschaft in der Architektenkammer Niedersachsen

"Die berufsständische Versorgung ist ein gut funktionierendes System der Altersversor-gung und sollte nicht aufgegeben werden"

Sitzung des Landesausschusses am 19. Oktober 2021 (Informationen und Beschlüsse)

Der BFH hat die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt.

Bei der Bayerische Architektenversorgung steht im Rahmen der Kapitalanlagenpolitik auch die Nachhaltigkeit im Fokus.

Die Rentenbezugsmitteilung 2020 wurde Mitte Februar an Sie versandt. Das Rentnerrundschreiben ist online abrufbar.

Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses und dessen beide Stellvertreter

Werte der Beiträge für das Jahr 2021, Beschlüsse des Landesausschusses aus Sitzung am 20. November 2020

2020

Beschlüsse des Landesausschusses im schriftlichen Abstimmungsverfahren

Ergebnisse der Stimmenauszählung der im schriftlichen Verfahren durchgeführten Wahlen.

Kurzer Überblick zum Kurzarbeitergeld und Links zu Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsprogramme von Bund und Länder.

Hinweise für freischaffende und angestellte Mitglieder zur Beitragsfestsetzung während der Corona-Krise.

Neue Beitragswerte 2020, Beschluss Landesausschuss zur Dynamisierung zum 01. Januar 2020 u.v.m.

2018

FAQs zum Berufsunfähigkeitsschutz in der Bayerischen Architektenversorgung.

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

2017

Zusammentreffen von Beamtenversorgung und Ruhegeld der Bayerischen Architektenversorgung.

2016

Wichtige Info für angestellte Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Bayern.

2015

FAQ - Stadtplanerinnen und Stadtplaner in Bayern nach Änderung des Baukammerngesetzes (BauKaG) zum 1. August 2015.

2014

Erweiterung des Finanzierungssystems um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens (oDPV) zum 1. Januar 2015.

Das Altersruhegeld schon vor der Regelaltersgrenze beantragen?

Neue Informationen zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

2013

Zusammentreffen von Beamtenversorgung und Ruhegeld der BArchV.

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