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01.09.2023

Juniormitgliedschaft in Rheinland-Pfalz

Zum 01.09.2023 ist der geänderte Staatsvertrag zwischen Bayern u. Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Architekten des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Architektenversorgung in Kraft getreten. 

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags wird mit Eintragung in die Liste der Juniormitglieder zugleich auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk begründet, so wie dies bereits bei den in der Architektenliste eingetragenen Mitgliedern der Architektenkammer der Fall ist. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den FAQ zu diesem Thema.

Darüber hinaus können Sie sich zur Juniormitgliedschaft bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz auch unmittelbar auf dort zur Verfügung gestellten Informationsseite zur Juniormitgliedschaft informieren.

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