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09.03.2026

Rentenbezugsmitteilung 2025

Die Bayerische Architektenversorgung ist nach § 22a Einkommensteuergesetz i. V. m. § 93c Abgabenordnung verpflichtet, bis zum 28. Februar 2026 eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu übermitteln. Sie werden voraussichtlich Anfang März 2026 eine Bescheinigung der an Sie gezahlten Versorgungsleistungen (sog. Rentenbezugsmitteilung) vom Versorgungswerk erhalten.

Wir bitten derzeit von Anfragen abzusehen, vielen Dank.

 

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