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01.12.2023

Erhöhung der Anwartschaften und Renten

Der Landesausschuss der Bayerischen Architektenversorgung hat in seiner Sitzung im Oktober eine Erhöhung der laufenden Versorgungsleistungen, die bis zum 31. Dezember 2023 eingewiesen sind, um 3,0 % zum 1. Januar 2024 beschlossen.

Des Weiteren werden die Anwartschaften, denen ein Rechnungszins von 3,25 % zugrunde liegt, um 0,75 % angepasst. Die Anwartschaften und Rentenpunkte, denen ein Rechnungszins von 2,25 % zugrunde liegt, werden um 1,75 % erhöht.

Angesichts der stark gestiegenen Inflation und des damit einhergehenden Kaufkraftverlusts der Renten, aber auch der Anwartschaften hat sich der Landesausschuss bereits im Jahr 2022 für eine erhöhte Ausschüttung aus der Kapitalanlage ausgesprochen, um somit im Jahr 2023 ein höheres Dynamisierungspotenzial zu erhalten und dieses als deutliches Signal an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Mitglieder weitergeben zu können.


Ihre
Bayerische Architektenversorgung

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