Glossar

Glossar

Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Verjährung der Ansprüche auf Versorgungsleistungen

Ansprüche auf Versorgungsleistungen verjähren in fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

Verrentungssatz

Seit 1. Januar 2015 erwerben Sie durch jede Beitragszahlung Anwartschaften in Form von Rentenpunkten.

Der Verrentungssatz („Bewertungsprozentsatz“) gibt an, wie viele Rentenpunkte für einen bestimmten Beitrag erworben werden. Die Höhe des Verrentungssatzes ist abhängig vom Lebensalter, in dem die Einzahlung geleistet wurde sowie von Geburtsjahrgang. Der jeweils gültige Verrentungssatz ergibt sich aus der am Ende der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung abgedruckten Tabelle 1. 

Verrentungstabelle

Als Verrentungstabelle wird die am Ende der Satzung abgedruckte Tabelle 1 zur Ruhegeldberechnung bezeichnet. Die Verrentungstabelle beruht auf verschiedenen versicherungsmathematischen Annahmen, sog. Rechnungsgrundlagen

Versicherungsmathematik

Versicherungsmathematik bezeichnet ein Teilgebiet der Mathematik, das sich hauptsächlich mit der mathematischen Modellierung sowie der statistischen Schätzung der versicherten Risiken (z. B. Risiko der Berufsunfähigkeit und Sterblichkeitsrisiko) und der Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen beschäftigt.

Versorgungsausgleich

Versorgungsleistungen

Das Versorgungswerk bietet für seine Mitglieder und deren Hinterbliebene eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Das Versorgungswerk kennt insbesondere folgende Versorgungsleistungen:

-    Altersruhegeld
-    vorgezogenes Altersruhegeld
-    Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit
-    Witwen-/Witwergeld
-    Waisengeld
-    Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen (Rehabilitationsleistungen)

Versorgungswerk

Die Bayerische Architektenversorgung ist als berufsständisches Versorgungswerk eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Die Bayerische Architektenversorgung bietet als solche für ihre Mitglieder eine Versorgung bei Berufsunfähigkeit, im Alter und für Hinterbliebene und untersteht der Rechts- und Versicherungsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Zuständig ist das Versorgungswerk für das Bundesland Bayern und aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen auch für die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Verwaltungsausschuss

Siehe „Gremium/Gremien

Vorgezogenes Altersruhegeld

Die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersruhegeld (vorgezogenes Altersruhegeld) mit einem Abschlag ist möglich. Die Höhe der Abschläge ist versicherungsmathematisch berechnet und hängt davon ab, wie viele Monate vor Vollendung der Regelaltersgrenze das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch genommen wird. Die Abschläge bleiben dauerhaft erhalten. Der Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld setzt nicht voraus, dass die Berufsausübung eingestellt wird.

Einzelheiten zur Höhe des versicherungstechnischen Abschlags und zur Berechnung finden Sie im Menü Versorgung.