Glossar

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Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Überleitung

Übernahmebestand

Beim Abschluss von Staatsverträgen mit anderen Bundesländern, deren Berufskammermitglieder sich einem bereits bestehenden Versorgungswerk anschließen, wird häufig der Begriff „Übernahmebestand“ für den neu hinzugekommenen Bestand an Mitgliedern verwendet; Sonderbestimmungen finden sich in der Regel im jeweiligen Staatsvertrag.

Überstaatliches Rentenverfahren

Umlagesystem, reines

Als reines Umlagesystem wird ein Finanzierungssystem bezeichnet, bei dem sämtliche Ausgaben durch die im selben Zeitraum anfallenden Beiträge finanziert werden. Im Gegensatz zum Anwartschaftsdeckungsverfahren erfolgt kein nennenswertes Ansparen von Kapital.

Beispiele für reine oder weitgehend umlagefinanzierte Systeme sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung, wobei zur Finanzierung der Ausgaben neben den Beiträgen auch Bundeszuschüsse aus dem Steueraufkommen herangezogen werden.