Glossar

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Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
Q
T
X
Y

Interne Teilung

Bei einem Eheversorgungsausgleich werden die im Versorgungswerk erworbenen Versorgungsanrechte intern geteilt. Dies bedeutet, dass im Scheidungsfall die Anrechte nach Maßgabe des Beschlusses des Familiengerichts gekürzt werden.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte erwirbt im Gegenzug – auch wenn er selbst nicht Mitglied im Versorgungswerk ist – Anrechte in der Bayerischen Architektenversorgung.