Glossar

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Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Datenschutz

Die Versorgungsanstalten der Bayerischen Versorgungskammer sind dem Datenschutz verpflichtet. Sie erheben, verarbeiten und nutzen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben oder ihrer vertraglichen Verpflichtungen personenbezogene Daten, die vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen sind. Den rechtlichen Rahmen geben die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz oder das Bayerische Datenschutzgesetz sowie bereichsspezifische Bestimmungen vor.

Zur Gewährleistung eines umfassenden Datenschutzes werden diverse technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und beachtet (z. B. Zugangskontrolle, Eingabekontrolle, Übermittlungskontrolle u. a.). Bei der korrekten Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben berät der oder die vom Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer bestellte Datenschutzbeauftragte. Er oder sie wird unterstützt durch die Datenschutzverbindungsstellen in den einzelnen Bereichen.

Deckungsplanverfahren, offenes

Das offene Deckungsplanverfahren ist das in Deutschland gebräuchlichste Finanzierungssystem für berufsständische Versorgungswerke. Es werden Rentenpunkte vergeben, deren Wert so festgelegt wird, dass die Bilanz ausgeglichen ist (Deckungsplanverfahren). Man spricht von „offen“, wenn in der Berechnung auch zukünftige Beiträge und die hieraus erworbenen Ansprüche berücksichtigt werden. Das Verfahren ist eine Mischform aus Anwartschaftsdeckungsverfahren und Umlageverfahren.

Das Finanzierungssystem der Bayerischen Architektenversorgung wurde zum 1. Januar 2015 um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens erweitert. Zur Finanzierung sind künftige Beiträge bislang noch nicht eingerechnet worden.

Alle Hintergrundinformationen zum neuen Finanzierungssystem finden Sie im Menü Über uns.

Beachten Sie bitte außerdem unsere FAQs zur Erweiterung des Finanzierungssystems.

Deutsche Rentenversicherung Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bildet seit dem Jahr 2005 das gemeinsame Dach aller Rentenversicherungsträger, die für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sind.

Die DRV Bund, mit Sitz in Berlin, ist unter diesem gemeinsamen Dach der größte Träger der Rentenversicherung. In ihr ging die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auf. Daher ist für Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung die DRV Bund Ansprechpartner der berufsständisch Versicherten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere (regionale) Rentenversicherungsträger, die im Wesentlichen aus den früheren Landesversicherungsanstalten (LVA) hervorgegangen sind.

Mit Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses entsteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht können sich die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke für ihre berufsspezifische Beschäftigung zugunsten des Versorgungswerks befreien lassen. Lesen Sie hierzu unsere Ausführungen zum Stichwort „Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht“.

Dynamisierung

Eine Dynamisierung ist eine nicht auf Beitragszahlung beruhende Erhöhung der bislang erworbenen Anwartschaften oder des Ruhegeldes (Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenenrente).

Der Landesausschuss beschließt einmal jährlich über Anpassungen unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der finanziellen Lage der Bayerischen Architektenversorgung mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres.

Eine Dynamisierung setzt eine entsprechende Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks voraus. Dynamisierungen werden bei der Bayerischen Architektenversorgung nicht - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung - aus den eingezahlten Beiträgen finanziert, sondern nur aus den Erträgen, die auf dem Kapitalmarkt erwirtschaftet werden („Überschussverteilung“).