Glossar

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Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
Q
T
X
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Nachversicherung

Mitglieder der Bayerischen Architektenversorgung, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VI nachzuversichern sind, weil sie z. B. in einem (rentenversicherungsfreien) Beamtenverhältnis standen, können beantragen, dass Versorgungsanwartschaften statt in der gesetzlichen Rentenversicherung beim Versorgungswerk begründet werden.

In diesem Fall überweist der frühere Dienstherr einkommensabhängige Beiträge für die Dauer Ihres früheren Beamtenverhältnisses an das Versorgungswerk. Hierzu müssen Sie binnen eines Jahres nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis beim ehemaligen Dienstherrn einen Antrag stellen. Andernfalls nimmt der Dienstherr die Nachversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung vor.