Glossar

Glossar

Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
Q
T
X
Y

Mindestbeitrag

Die Satzung der Bayerischen Architektenversorgung sieht grundsätzlich eine einkommensbezogene Beitragsfestsetzung vor. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze erfolgt die Festsetzung auf den Mindestbeitrag. Ebenso sieht die Satzung für bestimmte Fallkonstellationen einkommensunabhängig eine Beitragsermäßigung auf den Mindestbeitrag vor (z.B. Beamte). Die Höhe des Mindestbeitrags leitet sich prozentual vom Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab und wird jährlich im „Wichtigen Rundschreiben“ mitgeteilt.

Mitglied

Als Mitglied wird bei der Bayerischen Architektenversorgung jede aktuell beitragzahlende Person bezeichnet. Die Mitglieder unterteilen sich wiederum in Pflichtmitglieder und freiwillige Mitglieder.

Nähere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie im Menü Mitgliedschaft und Beitrag.