Glossar

Glossar

Im nachfolgenden Glossar finden Sie zu den aufgelisteten Fachbegriffen die dazugehörige Erklärung.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Waisengeld

Wartezeit

Für einen Anspruch auf Ruhegeld aus der Bayerischen Architektenversorgung ist im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Wartezeit zu erfüllen, d.h. Sie müssen als Mitglied keine bestimmte Zeit im Versorgungswerk verbracht haben, damit ein Anspruch entstehen kann.

Wechsel in ein anderes Versorgungswerk

Neben der Bayerischen Architektenversorgung existieren deutschlandweit noch vier weitere Versorgungswerke für den Berufsstand.

Sollten Sie durch einen Wechsel in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Architektenkammer die Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung beenden und bei einem anderen inländischen Versorgungswerk der Architekten neu begründen, haben Sie nach Maßgabe der Satzung (z.B. Mitgliedschaftsdauer nicht länger als 24 Monaten) die Möglichkeit die eingezahlten Beiträge (nicht die daraus erworbenen Ruhegeldanwartschaften) von dem bisherigen auf das neue Versorgungswerk zu übertragen. Siehe hierzu „Beitragsüberleitung“.

Statt einer Beitragsüberleitung haben sie die Möglichkeit Ihre bisherige Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Architektenversorgung als freiwillige Mitgliedschaft fortzusetzen, siehe dort. wenn bei Ende Ihrer Pflichtmitgliedschaft eine Mitgliedschaft bei einer Architektenkammer außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bayerischen Architektenversorgung besteht. 

Endet Ihre Pflichtmitgliedschaft und wird keine freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt oder die Beiträge auf ein anderes Versorgungswerk nicht übertragen, bleibt Ihre bis dahin bei der Bayerischen Architektenversorgung erworbene Anwartschaft auf Ruhegeld im Versorgungswerk beitragsfrei aufrechterhalten und Sie und Ihre Hinterbliebenen sind im Versorgungsfall weiterhin abgesichert. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und im Fall der Berufsunfähigkeit auch nach dem Alter und der Dauer der Mitgliedschaft.
 

Wichtiges Rundschreiben

Im sogenannten „Wichtigen Rundschreiben“ informiert die Bayerische Architektenversorgung ihre Mitglieder zu Beginn eines Jahres über die im neuen Jahr geltenden Beitragswerte, das Verfahren zur Beitragsfestsetzung und Beitragszahlung sowie über die jüngsten Beschlüsse des Landesausschusses.

Wiederheirat

Witwen-/Witwergeld